Fragen und Antworten
… zum Wärmenetz für Berge
Ja. Die Kosten für die Anbindung an die „Hauseigenen Systeme” sind überschaubar. Für das Wärmenetz in Berge können wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben machen.
Durch die erhöhte Komplexität ist die Lebensdauer moderner Heizungsanlagen nicht vergleichbar mit der Lebensdauer alter, einfacher Heizungskessel. Eine moderne Heizungsanlage hat eine Lebenserwartung von 15 bis maximal 20 Jahren. Das Wärmenetz ist ausgelegt auf eine Nutzungsdauer von 40-50 Jahren. In diesem Zeitraum müssen Sie mindestens eine neue konventionelle Heizungsanlage kaufen, realistischer ist es aber, dass Sie sogar zwei neue Heizungsanlagen in diesem Zeitraum installieren lassen müssen. Daher lohnt sich der Anschluss auch dann, wenn Sie Ihre Heizung gerade erst erneuert haben. Denn so können Sie in der Zukunft von stabilen Wärmepreisen profitieren und unkalkulierbaren Störungen, die jederzeit auftreten können, aus dem Weg gehen. Da ein nachträglicher Anschluss an das Wärmenetz mit sehr hohen Kosten verbunden ist, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall einen Anschluss an das Wärmenetz jetzt.
Das heiße Wasser gelangt unter Druck und mit Hilfe von Pumpen über ein gut isoliertes Leitungssystem direkt in Ihr Gebäude. Die Hausanschlussleitung wird über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich. Durch diese werden die Hausanschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) in das Gebäude geführt. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Die Hausübergabestation enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zum Heizhaus (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.
Im Erstausbau des Wärmenetzes übernimmt der Wärmenetz-Betreiber die Kosten für Tief- und Rohrbau bis in Ihr Haus. Auch die Installation und Anbindung der Hausübergabestation geschehen auf Rechnung des Wärmenetz-Betreibers.
Der Hauseigentümer zahlt eine Anschlussgebühr, mit der er sich anteilig an diesen Kosten beteiligt.
Alle Kosten, die für den Anschluss ihrer Heizungszentrale an die Übergabestation anfallen, gehen zu Ihren Lasten. Dieses kann nur eine Verbindungsleitung sein, aber auch – je nach Zustand der vorhandenen Heizungsanlage – einen Komplettaustausch bedeuten. Hierüber sollten Sie mit einem entsprechenden Experten sprechen.
Sowohl die Anschlussgebühr als auch die Kosten, die für Sie durch die Einbindung in Ihr Heizungssystem anfallen, werden staatlich gefördert. Es gibt eine Mindestförderung von 30 % diese kann jedoch in Einzelfällen bis auf 70 % anwachsen.
Diese Entscheidung liegt bei Ihrem Energieversorger. Wenn sie über mehrere Jahre kein Gas mehr abnehmen, kann es sein, dass dieser entscheidet, den Anschuss zurückzubauen.
Nein, die bestehende Heizungsanlage muss als „Heizung“ ausser Betrieb gehen. Ggf. kann die Steuerung weiterverwendet werden. Gibt es zusätzlich eine Solarthermieanlage oder einen Holz-Kamin, können diese bestehen bleiben und mit der Fernwärmeversorgung kombiniert werden.
Es ist unser Ziel, fossile Energieträger zu ersetzen, eine Kombination mit einer Nutzung fossiler Brennstoffe ist nicht sinnvoll. Da wir eine Vollversorgung garantieren, müssen Sie keine eigene Heizungsanlage vorhalten.
Der Betreiber des Nahwärmenetzes garantiert Ihnen die Wärmelieferung zu jeder Zeit. Das Konzept sieht die Installation von diversen Wärmeerzeugern vor, sodass auch bei Wartungsarbeiten oder Störungen genug Wärmeleistung durch die anderen Wärmeerzeuger erbracht werden kann. Zudem wird ein großer Wärmespeicher installiert, der für zusätzliche Versorgungssicherheit bürgt. Sollte es dennoch einmal schwerwiegende technische Probleme geben, kann die Versorgung über eine mobile Heizungsanlage gewährleistet werden. Diese kann und wird jederzeit bei einem Notfall hinzugezogen und garantiert so die sichere Versorgung.
Bei jedem technischen Bauteil besteht das Risiko, dass es irgendwann einen Defekt aufweist. Die kalkulierte Lebensdauer eines Nahwärmerohrs liegt bei ca. 50 Jahren. Wir gehen heute davon aus, dass die tatsächliche Lebensdauer deutlich länger ausfallen wird. Das gesamte Netz wird permanent fernüberwacht, sodass im Fall einer Störung die defekte Leitung schnell ausfindig gemacht und der Fehler behoben werden kann.
Aktuelle Informationen folgen, ein vorläufiges Zertifikat wird in den nächsten Wochen vorliegen.
Der Primärenergiefaktor ist speziell beim Umbau oder Neubau hochinteressant, um die Förderkriterien für besonders attraktive KfW-Kredite zu erfüllen. In der Anschaffung und im Betrieb teurer Wärmepumpen oder alternative erneuerbare Energien können damit vollständig entfallen. Hierdurch können schnell 15.000 € und mehr eingespart werden.
Ja, das hat sie! Sie können sicher sein, dass der Wert Ihrer Immobilie deutlich steigt. Schließlich muss ein potenzieller Käufer nicht mehr die hohen Kosten für den Austausch sowie die Wartung und Pflege einer fossilen Wärmeversorgung einrechnen. Weiterhin ist der Nahwärmepreis sehr wettbewerbsfähig und gut kalkulierbar.
Nach einem Umstieg sind Sie deutlich unabhängiger von fossilen Energien, die immer teurer werden und starken Preisschwankungen unterliegen. Mit dem Wechsel zum Fernwärmenetz erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben (Klimaschutzmaßnahmen und CO2 Einsparung) für sehr lange Zeit.
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. In der Regel gewährt der Betreiber eine Übergabefrist zwischen ein und zwei Jahren. Die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag. Auch eine Rücknahme/ Umverteilung der Restmengen über den Betreiber ist denkbar.
Neben der Anschlussgebühr müssen Sie als Hauseigentümer die Kosten für die Anbindung an ihr Heizungssystem, auch sekundärseitige Einbindung genannt, übernehmen. Welche Kosten hierfür bei Ihnen entstehen, müssen Sie mit Ihrem Heizungsbauer klären. Diese Kosten werden, wie auch die Anschlussgebühr, mit bis zu 70 % vom Bund gefördert.
EfB wird Sie informieren, wenn der richtige Zeitpunkt erreicht ist, in Sachen Förderung aktiv zu werden. Die Antragsstellung erfolgt dann in folgenden Schritten:
– Sie erteilen dem ausführendes Heizungsbau-Unternehmen einen Auftrag mit aufschiebender Wirkung
– Im Anschluss kann dieser Betrieb oder ein Energieberater eine BZA-Nummer bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft)
– Liegt diese Nummer vor, können Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person den Antrag online stellen.
Bei einem Anschluss an das Wärmenetz werden Anschlussgebühr und Installationskosten in jedem Fall mit 30 % gefördert.
Einen weiteren Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten Sie, wenn durch den Anschluss eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird.
Einen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 % können Sie erhalten, wenn ihr Haushalt nur über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro verfügt. Entscheidend dafür ist dabei der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2024 sind also die Jahre 2021 und 2022 relevant. Nachweisen müssen Sie das Einkommen Ihres Haushalts über die Einkommenssteuerbescheide aller Eigentümer und Eigentümerinnen und der Ehe- und Lebenspartner.
Maximal ist also eine Förderung mit 70% möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Prinzipiell ja, aber eine Anschlussgarantie gibt es nicht. Das Netz wird in der Planungsphase so dimensioniert, dass es auf die Anzahl der Interessenten ausgelegt ist. Wollen zu einem späteren Zeitpunkt weitere Haushalte hinzukommen, kann es notwendig werden, Netzverstärkungsmaßnahmen durchzuführen. Derartige Maßnahmen sind in der Regel sehr kostenintensiv. Diese Kosten müssen dann im hohen Maße den zusätzlichen Anschlussnehmern anteilig berechnet werden.
Das ist problemlos möglich. Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 70° C anliegen, werden über die Übergabestation in Ihrem Haus die benötigten Heizungsvorlauftemperaturen auf das gewünschte Niveau eingestellt.
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem sehr modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, die Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, die Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierungen etc. sind möglich. Des Weiteren werden die Stationen so ausgestattet, dass sie mit gängigen Smart-Home Lösungen kompatibel sind.
Der Betreiber des Netzes ist für die Wartung der Leitungen bis zur Übergabestation und für die Wartung der Übergabestation selbst verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz vom Heizungsraum bis zum Heizkörper bleiben Sie als Eigentümer zuständig.
Nein, jeder Eigentümer kann sich frei für oder gegen einen Anschluss entscheiden.
Ja. Die Leistung der Heizzentrale wird erst dann endgültig festgelegt, wenn den Investoren bekannt ist, welche Wärmemenge tatsächlich im Netz benötigt wird. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihr Interesse möglichst bald mitteilen, wenn Sie sich für einen Anschluss interessieren.
Füllen Sie den Online-Bedarfsermittlungsbogen aus und senden Sie diese ab. Gerne können Sie auch die PDF-Version dieses Bogens herunterladen, ausfüllen und uns in Papierform zusenden. Je eher, desto besser!
Alle Informationen zur Preisgestaltung haben wir im EfB-Preisblatt zusammengefasst, das auch Teil des EfB-Wärmeliefervertrages ist.
Für die ersten 10 Jahre gilt für das geplante Wärmenetz in Berge ein Festpreis, danach kann – geregelt durch eine sogenannte Preisgleitklausel – der Wärmepreis in sehr moderaten Schritten angehoben werden oder auch herabgesetzt werden. Die Gestaltung der Preisgleitklausel ist gesetzlich in einem sehr engem Rahmen geregelt. Eine Willkür ist hierbei absolut ausgeschlossen. In der Regel wird eine solche Preisgleitklausel, die sich an die Gestehungskosten der Energie anpasst, mit den Indizes des statistischen Bundesamtes berechnet. Es wirkt sich aber aus, dass im hohen Maße erneuerbare Energien eingesetzt werden: Wärme aus Sonne, Luft, Wind, Wasser oder aus dem Boden. Diese Energieformen stehen kostenlos zur Verfügung, können nicht zu einem Kostenanstieg führen. Lediglich Kosten für die Betriebsführung, Wartung und evtl. anfallende Kosten für Reparaturen von Anlagenteilen können in eine Preisgleitklausel mit einfließen.
Durch den Bezug unserer regenerativen Wärmeenergie ist ein besserer Zugang zu günstigen KfW-Krediten möglich. Zudem erübrigt sich die Installation einer eigenen Heizungsanlage.